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10. Oktober 2005

Busemanns Erlass zu Rechtschreib- und Rechenschwäche unzureichend

Betroffene werden weiter im Stich gelassen

Als völlig unzureichend hat die schulpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion Ina Korter den Erlassentwurf des Kultusministers zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen bezeichnet. Die zu Beginn des Schuljahres groß in der Presse angekündigte Förderung stehe weitgehend nur auf dem Papier. Zwar sei die Rechenschwäche (Dyskalkulie) endlich im Erlass berücksichtigt, jedoch nur bis Klasse 4. Wenn danach die Schwierigkeiten nicht behoben seien, werde genau so verfahren und benotet wie früher.

Als "geradezu provokant" bezeichnete die Grünen-Politikerin, dass weder Hilfen, Förderkonzepte oder Handreichungen für die Kollegien noch eine zusätzliche Förderstunde vorgesehen seien. Lediglich ein Internetforum sei beabsichtigt.

"Nur mit Binnendifferenzierung und den zwei Poolstunden in der Sekundarstufe I, die inzwischen für alles herhalten müssen, ist effiziente Förderung bei Legasthenie und Dyskalkulie bei unseren Klassengrößen kaum zu leisten", so Korter. Zudem seien die Lehrkräfte für diese spezielle und sehr anspruchsvolle Aufgabe nur selten ausgebildet. "Minister Busemann macht es sich wieder einmal zu leicht und wälzt alles auf die Lehrkräfte ab."

Es sei deshalb auch nicht weiter verwunderlich, dass der Erlassentwurf entgegen den Ankündigungen des Ministers noch nicht in Kraft getreten ist. "Die Fachverbände können sich genau wie wir mit einer solchen Lösung nicht zufrieden geben, Kultusminister Busemann muss nachbessern", sagte Korter.

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