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13. Dezember 2011

Das Sign – Projekt der von der EWE beauftragten Oldenburger Agentur Prevent und die Landesregierung II – Wer trägt die Verantwortung für den “laxen“ Umgang mit Landesmitteln?

In der Antwort auf meine gemeinsam mit dem Abgeordneten Helge Limburg eingereichte kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung (Drs. 16/4216) zum Sign – Projekt der EWE und der Rolle der Landesregierung hat mir das Kultusministerium am 1.12.2011 mitgeteilt, dass nach einer bis Anfang 2003 zunächst recht niedrigen Zahl von Abordnungsstunden für das Präventionsprojekt Sign der Agentur Prevent vom CDU-Kultusminister Bernd Busemann und seinen Amtsnachfolgern immer größere Kontingente an Lehrerstunden bis hin zu vollen Stellen zur Verfügung gestellt wur-den.

Obwohl sich Presseberichten zufolge ins Sign-Projekt eingebundene Lehrkräfte und andere Betei-ligte bei der Landesschulbehörde, bei der Polizeiinspektion Cloppenburg, bei der Agentur für Arbeit und bei Dr. Brinker beschwert haben sollen, soll diesen Beschwerden nicht nachgegangen worden sein. Im Gegenteil seien die Beschwerdeführer sogar unter Druck gesetzt worden. Schon 2007 gab es deutliche Hinweise darauf, dass die Prevent-Agentur die von den Schulen be-reits vor der Zusammenarbeit mit Prevent erstellten Präventionskonzepte als „Sign-Konzepte“ zu Werbezwecken „vermarktete“ und die Schulen sehr offensiv aufforderte, immer das Label „Sign“ zu nutzen.

Zudem sollen der taz vom 12.12.2011 zufolge ehemalige Sign – Lehrkräfte in erheblichem Umfang zu unterrichtsfremden Tätigkeiten eingesetzt worden sein, wie z.B. zum Verteilen von Sign-Rucksäcken und Schlüsselbändern, wofür die Agentur dann pro Stunde 100.- Euro in Rechnung gestellt haben soll. Noch ungeklärt sei, ob dieser Einsatz der bereits vom Land Niedersachsen be-zahlten Lehrkräfte noch einmal bei der EWE abgerechnet wurde.

In der Antwort der Landesregierung heißt es weiter, am Sign-Projekt seien 116 Projektschulen beteiligt gewesen. In einem Pressebericht der NWZ vom 30.11.2011 ist von Zeugen die Rede, die behaupten, es seien weit weniger Schulen und Klassen beteiligt gewesen. Die taz berichtete am 28.9.2011, im Jahr 2010 seien für insgesamt 1.176 Schulklassen pro Klasse pauschal 1 638,47 Euro von der Prevent-Agentur abgerechnet worden.

Die abgeordneten/freigestellten Lehrkräfte sollen nach Angaben des Kultusministeriums Material erstellt, Konzepte erarbeitet und Veranstaltungen vorbereitet haben. Da kein Kooperationsvertrag mit Prevent geschlossen wurde, gibt es keine vertraglichen Vereinbarungen zum Urheberrecht. Immer stärker wird von Beobachtern die Frage gestellt, weshalb das Kultusministerium über so vie-le Jahre hinweg mit einer derart fragwürdigen Agentur zusammengearbeitet und Lehrkräfte freige-stellt/abgeordnet hat, wer für den Einsatz von Lehrerstunden im Umfang von immerhin insgesamt 683.333 Euro an Landesmitteln verantwortlich war und warum diese Abordnungen offenbar keiner systematischen Qualitätskontrolle unterlagen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchem Anlass und mit welcher Begründung wurde nach der relativ geringen Unterstüt-zung des Sign-Projektes durch die Landesregierung bis zum 31.07.2003 (Abordnung von zu-nächst 2 dann maximal 8 Lehrerstunden) die Zahl der Lehrerstunden unter CDU - Minister Busemann und unter CDU-Ministerin Heister-Neumann so deutlich erhöht, dass sogar meh-rere Vollzeitstellen zur Verfügung gestellt wurden?

2. Wer hat diese Erhöhungen jeweils wann veranlasst? Bitte einzeln aufführen. Auf wessen Initiative kam die Erhöhung jeweils zustande? Hat Minister Busemann sie angeordnet? Hat Frau Ministerin Heister-Neumann sie ab 2008 angeordnet?

3. Wie ist Minister Dr. Althusmann mit diesen Abordnungen umgegangen?

4. Welche Beschwerden sind der Landesregierung über die Agentur Prevent seit wann bekannt, worum handelte es sich und wie wurde mit diesen Beschwerden umgegangen?

5. Welche Schulen waren am Sign-Projekt mit wie vielen Klassen beteiligt? Was ist unter “ beteiligt“ zu verstehen?

6. Warum wurde kein Kooperationsvertrag mit der Agentur Prevent geschlossen?

7. Welche Rechte hat das Land Niedersachsen an den erstellten Materialien und Konzeptionen? Ist es richtig, dass – wie behauptet wird - die Agentur Prevent alle Verwertungsrechte der er-stellten Materialien und Konzepte für sich beansprucht?

8. Wann haben das Kultusministerium/die Landesschulbehörde/eine der beteiligten Polizeiin-spektionen das erste Mal Kenntnis von möglicherweise „dubiosen“ Finanztransaktionen der Prevent-Geschäftsführerin del Valle erlangt und wie ist darauf wann reagiert worden?

9. Warum wurden die Sign-Schulen und die niedersächsischen Schulen allgemein nach dem Auslaufen der Abordnungen und der zur Verfügung gestellten Vollzeitstellen zum Ende des letzten Schuljahres vom Kultusministerium/den Landesschulbehörden nicht sofort über das Auslaufen und die Gründe informiert?

10. Warum wurden Öffentlichkeit und Schulen nach der Beendigung der Zusammenarbeit mit der niedersächsischen Polizei nicht sofort von der Polizei informiert?

11. Wie ist der Widerspruch zu erklären zwischen der Bereitstellung geldwerter Dienstleistungen in Form von Lehrerstunden und der Antwort der Landesregierung in der Drucksache 16/4216 zu Frage Nummer 4, das Land habe nur eine Präventionsaufgabe unterstützt, nicht aber eine gewinnorientierte Agentur ?

Antwort der Landesregierung:

Das Sign-Projekt der von der EWE beauftragten Oldenburger Agentur Prevent und die Landesregierung (Teil II) - Ist die Landesregierung verantwortungsvoll mit Landesmitteln umgegangen?

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Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Ina Korter (GRÜNE)

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LT-Az. II/721-1202

Wie bereits in früheren LT-Anfragen ausgeführt, ist „Sign“ ein modulares, jahrgangsweise aufgebautes Projekt mit viel Unterstützung durch Fortbildung, Beratung und Internet-Information zur Gewalt-, Sucht- und Drogenprävention, das in Schulen im Versorgungsgebiet der EWE (Teile der ehemaligen Regierungsbezirke Weser- Ems und Lüneburg) bis zur Aufkündigung der Zusammenarbeit von EWE mit der Agentur Prevent umgesetzt wurde. „Sign“ begann Ende 2000 und sollte zunächst bis 2010 laufen, wurde aber durch die Zusage einer weiteren Förderung durch die EWE bis 2017 ausgedehnt. Die Ziele des Projekts sind die Vermittlung alternativer Handlungsmöglichkeiten zu Sucht und Gewalt und die Persönlichkeitsstärkung von Mädchen und Jungen. Sie stehen in Übereinstimmung mit den Präventionszielen der Landesregierung.

Seitens der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) und des MK bestand und besteht formal keine Kooperation mit der von der EWE mit der Durchführung des Projekts beauftragten Agentur Prevent.

Unterstützung in personeller Hinsicht wurde durch das Land für projekt- und prozessbegleitende Maßnahmen zur Betreuung der Schulen und zur Materialentwicklung gewährt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1.:

Anlass waren Schreiben der Agentur Prevent sowie des Vorstandsvorsitzenden der EWE, Herrn Dr. Brinker, an Herrn Minister Busemann, in denen auf die inhaltliche und zeitliche Erweitung von „Sign“ abgehoben wurde. Bereits die Gewährung von zunächst 30 (ab 01.08.2003) und später von 40 (ab 01.08.2004) Anrechnungsstunden war mit der Anforderung einer nachhaltigen Verankerung der Präventionsarbeit in den Schulen durch Prozessmoderation verbunden. Abordnungen mit voller Stundenzahl an die Landesschulbehörde unter Bündelung der stundenweisen Beauftragungen erfolgten erst ab 01.02.2007 und waren ursprünglich befristet bis längstens 31.07.2011. Hierfür wurden die Notwendigkeit, schulformbezogenes Material zu entwickeln, die durch einen zeitlich umfassenderen Einsatz angestrebte Amortisierung der von der Agentur Prevent getätigten Investitionen in die Ausbildung der Lehrkräfte zu Präventionsmoderatoren sowie die weitere Verlängerung des Projektzeitraums bis 2017 als Begründung angeführt.

Zu 2.:

1. von 2 auf 8 Std.: ab 01.08.2001 bis 31.07.2003: Bezirksregierung Weser-Ems

2. von 8 auf 30 Std.: 01.08.2003 bis 31.07.2004: MK

3. von 30 auf 40 Std.: ab 01.08.2004 bis 31.07.2005: MK

4. Zusammenfassung zu vollen Abordnungen und Aufstockung um zwei Vollzeitabordnungen ab 01.02.2007: MK.

Die Initiative ging sowohl von der Agentur Prevent als auch vom Vorstandsvorsitzenden der EWE, Dr. Brinker, aus. Den Stundenerhöhungen, der Zusammenfassung von Anrechnungsstunden zu vollen Abordnungen sowie der Gewährung zweier zusätzlicher Vollzeitabordnungen hat Herr Minister Busemann zugestimmt.

Durch Frau Ministerin Heister-Neumann wurden keine weiteren Anrechnungsstunden bzw. Abordnungen veranlasst oder genehmigt.

Zu 3.:

Wie aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 12.10.2011 (Drs. II/72-1145) ersichtlich ist, liefen die Abordnungen in der Amtszeit von Herrn Minister Dr. Althusmann aus und wurden nicht verlängert.

Zu 4.:

Am 16.07.2007 erhielt die Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta eine E-Mail, in der ein ehemaliger Mitarbeiter der Agentur Prevent betriebsinterne Abläufe darstellte.

Die Oldenburger Comeniusschule hat am 25.09.2007 mittels Faksimile an die Agentur Prevent sowie diverse andere Empfänger (u.a. Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt / Ammerland) die Beendigung der Zusammenarbeit mit der Agentur sowie die Rückgabe des Titels „Sign-Profilschule“ quasi öffentlich bekannt gegeben. Das Schreiben wurde darüber hinaus auf der Internetseite der Schule eingestellt.

Mangels strafrechtlicher Relevanz wurde in beiden Fällen polizeiliches Handeln nicht erforderlich.

Als - nach dem Ausscheiden einer Lehrkraft aus dem Projekt „Sign“ im Jahr 2009 - zu Beginn des Jahres 2010 eine weitere Lehrkraft ihre Tätigkeit beenden wollte, wurde diesem Wunsch zunächst nicht entsprochen. Als die Lehrkraft dann im April 2010 ihren Vorstoß erneuerte, der ihm zugrunde liegende Sachverhalt umfassend aufgeklärt werden konnte und dabei massive Probleme in der Personalführung bei der Agentur Prevent GmbH offenbar wurden, führten die gewonnenen Erkenntnisse zur vorzeitigen Beendigung der Beauftragung dieser Lehrkraft zum 31.01.2011. Mit der Beendigung dieser Abordnung war die Grundlage für die erneute Beauftragung einer Lehrkraft für die Zusammenarbeit mit der Agentur Prevent entfallen.

Zu 5.:

Bezüglich der am Projekt „Sign“ beteiligten Schulen liegt eine Aufstellung über - bereinigt - 106 Schulen vor. Die Differenz gegenüber der früher angegebenen Zahl 116 ist auf die Beseitigung von Mehrfachzählungen bei kombinierten Schulformen zurückzuführen. Über die Zahl der beteiligten Klassen liegen weder der NLSchB noch dem MK Erkenntnisse vor. Die beteiligten Schulen haben das Projekt „Sign“ und die damit verbundenen Angebote im Rahmen ihrer Präventionsarbeit eigenverantwortlich einbezogen. Über Art und Umfang ihrer Projektbeteiligung waren die Schulen nicht berichtspflichtig.

Zu 6.:

Aus vergleichsweise geringen Anfängen heraus ist das Projekt gewachsen und zunehmend auch mit Personalunterstützung versehen worden. Jedoch waren weder das Land noch die Bezirksregierung bzw. die Landesschulbehörde offizielle Kooperationspartner. Die nachgeordnete Schulbehörde begleitete das Projekt, das sich in Übereinstimmung mit der eigenen Präventionsarbeit und den damit verbundenen Präventionszielen befand.

Die Notwendigkeit, auf vertraglicher Basis eine Kooperation einzugehen, war im Rahmen von Konsultationsgesprächen mehrfach, erstmals jedoch 2009, sowohl bei der LSchB als auch im MK erörtert worden. Insbesondere durch im Jahr 2010 offenbar gewordenen Probleme im Umgang der Agentur mit dem im Landesdienst stehenden Personal wurde hierfür eine gewisse Dringlichkeit erkennbar. Nachdem alle Lehrkräfte bereits im 1. Halbjahr 2011 aus dem Projekt ausgeschieden waren, sollten im Zuge der weiteren Umsetzungsplanung bis zum angegebenen Projektende 2017 entsprechende Regelungen einschließlich einer durchzuführenden Evaluation in einer Kooperationsvereinbarung, zu der es aus den bekannten Gründen allerdings nicht mehr gekommen ist, niedergelegt werden.

Aus heutiger Sicht wäre es sinnvoll gewesen, bereits im Zusammenhang mit der Ausweitung der personellen Unterstützung durch pädagogisches Personal ab 2007 offiziell den Status eines Kooperationspartners durch die Landesschulbehörde zu übernehmen und eine Kooperationsvereinbarung abschließen zu lassen.

Zu 7.:

Soweit Materialien oder Konzeptionen durch oder unter Beteiligung von Landespersonal entwickelt wurden, ist die Landesregierung der Auffassung, dass keinerlei Rechte daran an die Agentur Prevent abgetreten wurden. Diesbezügliche Vereinbarungen wurden weder mündlich noch schriftlich getroffen.

Ein Anspruch der Agentur, alle Verwertungsrechte an den Materialien und Konzepten zu besitzen, ist gegenüber der NLSchB und dem MK nicht erhoben worden.

Zu 8.:

Am 22.03.2010 erhielt die Zentrale Kriminalinspektion in der Polizeidirektion Oldenburg im Rahmen einer Geldwäscheverdachtsanzeige Kenntnis im Sinne der Anfrage.

Aufgrund damals bekannter Bezüge der Polizeidirektionen Lüneburg und Osnabrück zur Agentur Prevent wurden diese am 04.05.2010 durch die Polizeidirektion Oldenburg über die dort geführten Ermittlungen informiert. Da es sich um laufende Ermittlungen handelte, wurden die Polizeiinspektionen der Polizeidirektion Osnabrück mündlich angewiesen, die ohnehin nicht mehr vorhandenen Aktivitäten mit der Agentur bis auf Weiteres nicht wiederaufzunehmen. Im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Lüneburg kam es letztmalig im Jahr 2004 zu einer Kooperation mit der Agentur, demzufolge waren nach dortiger Auffassung keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

Nachdem Ende Mai 2010 erstmalig auch das Niedersächsische Innenministerium in Kenntnis gesetzt wurde, erfolgte am 01.06.2010 nach entsprechender Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Oldenburg eine unmittelbare Unterrichtung des Niedersächsischen Kultusministeriums durch die Zentrale Kriminalinspektion Oldenburg.

In der Folge der Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg wurde seitens der Polizeidirektion Oldenburg gegenüber den ihr nachgeordneten Polizeiinspektionen am 11.03.2011 verfügt, dass es seitens der Behörde keine Zusammenarbeit mit der Agentur Prevent mehr gebe.

Die Information über das vorstehend genannte Ermittlungsverfahren wurde durch MK an die NLSchB mit dem Hinweis weitergegeben, dass davon offiziell kein Gebrauch gemacht werden könne. Auch über die Verfahrenseinstellung wurde die NLSchB entsprechend informiert.

Zwischenzeitlich wurde bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg am 02.11.2011 eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Betruges bzw. wegen der Untreue erstattet. Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft Oldenburg ein entsprechendes Ermittlungsverfahren ein, das sich zurzeit bei der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg in Bearbeitung befindet.

Über die Presse- und Medienberichterstattung im September 2011 hat die NLSchB Kenntnis von der zwischen der EWE und der Agentur Prevent GmbH bestehenden Konfliktlage erhalten. Da zu diesem Zeitpunkt bereits keine Ressourcen in Form von Anrechnungsstunden oder Freistellungen von Lehrkräften bereitgestellt worden sind, musste von dort aus keine Reaktion gegenüber der Geschäftsführung der Agentur oder der EWE erfolgen, zumal auch in der Vergangenheit keine „Finanztransaktionen“ erfolgt waren.

Zu 9.:

Bereits Anfang Oktober 2011 wurden die am Projekt „Sign“ beteiligten Schulen durch in elektronischer Form versandte Verfügungen der NLSchB auf die Konfliktlage hingewiesen. Darin wurde ihnen Beratung bei aufkommenden Fragen und Problemstellungen angeboten. Hiervon ist telefonisch in Einzelfällen Gebrauch gemacht worden.

Wie bereits zur Frage 4 ausgeführt, handelte es sich bei der vorzeitigen Beendigung der Beauftragung um eine Personalmaßnahme, die wegen des von Lehrkräften als belastend wahrgenommenen Betriebsklimas vorgenommen wurde. Dass derartige Maßnahmen nicht öffentlich kommuniziert oder begründet werden, erklärt sich aus dem Charakter einer Personalmaßnahme selbst. Außerdem standen Personalmaßnahmen vor dem Hintergrund der in der damaligen Zeit zu klärenden Sachlage in keinem Zusammenhang mit einer Bewertung des Präventionsprojektes „Sign“ im Rahmen der Präventionsarbeit an Schulen.

Zu 10.:

Die Zusammenarbeit einzelner Polizeidienststellen im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektionen Lüneburg und Osnabrück mit der Agentur Prevent lag bereits mehrere Jahre zurück, so dass dort im Mai 2010 kein Bedarf zur Information der Öffentlichkeit bestand, zumal es sich um ein zu diesem Zeitpunkt noch laufendes Ermittlungsverfahren handelte.

Die Polizeidirektion Oldenburg verzichtete schon aus Gründen der Amtsverschwiegenheit auf eine Information der Bevölkerung über das eingestellte staatsanwaltliche Verfahren.

Das Niedersächsische Kultusministerium wurde am 01.06.2010 informiert (vgl. Antwort zu Frage 8).

Zu 11.:

Die Anrechnungsstunden wurden zur Unterstützung des Projekts an Lehrkräfte vergeben, die in die Entwicklung von Materialien, Handreichungen und in weitere projekt- und prozessbegleitende Maßnahmen wie Beratung, Fortbildung, Trainings, Moderation und Symposien sowie in die Planung und Durchführung weiterer Veranstaltungen eingebunden waren. Damit wurde eine Präventionsaufgabe unterstützt, die vom Land auch ohne das Engagement von der EWE bzw. der von der EWE beauftragten Agentur Prevent wahrzunehmen gewesen wäre. Mit dem Einsatz personeller Ressourcen sollte die nachhaltige Verankerung von Präventionsarbeit in der Schule im Sinne von Schulentwicklungsmaßnahmen unterstützt werden. Dass und in welcher Höhe von Landespersonal erbrachte Leistungen dem

Sponsor in Rechnung gestellt wurden, ist erst im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die Geschäftsführung der Agentur Prevent bekannt geworden.

In Vertretung

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