
NR. 391 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Niedersächsischen Landtag
Datum: 22. November 2011
Die schulpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen Ina Korter hat heute (Dienstag) gemeinsam mit den Ausschussmitgliedern von SPD und Linken Akteneinsicht zu den rechtswidrigen Dienstleistungsverträgen in Ganztagsschulen beantragt. "Nur so lassen sich die Widersprüche zwischen den Aussagen von Kultusminister Althusmann und denen der Rentenversicherung aufklären", sagte die Grünen-Politikerin.
Der Minister hatte mehrfach gegenüber Parlament und Öffentlichkeit betont, das Kultusministerium habe sich zwar bereits 2008 an die Rentenversicherung gewandt, dann aber nichts mehr gehört. Demgegenüber hatte die Rentenversicherung am Freitag voriger Woche im Kultusausschuss erklärt, sie habe bereits im Juni 2008 in einem Gespräch im Ministerium klargestellt, welche Bedingungen gegeben sein müssten, damit Dienstleistungsverträge zulässig seien. In einer schriftlichen Zusammenfassung dieses Gesprächs habe das Kultusministerium deutlich gemacht, es habe verstanden.
Korter: "Jetzt will Minister Althusmann den Eindruck erwecken, man habe damals nicht gewusst, dass die zu tausenden abgeschlossenen Dienstleistungsverträge rechtswidrig waren. Wenn man im Ministerium spätestens seit Juni 2008 gewusst haben sollte, dass die meisten der Dienstleistungsverträge mit außerschulischen Fachkräften an Ganztagsschulen den Straftatbestand des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen erfüllen könnten, und trotzdem genauso weiter gemacht hat, stellt sich die Frage, ob nicht sogar vorsätzlich gehandelt wurde. Wir wollen die Akten einsehen, damit wir belegen können, inwieweit das Parlament belogen wurde."