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Entschließung
Der Landtag stellt fest:
Die seit Mai 2005 arbeitende Niedersächsische Schulinspektion hat sich in den vergangenen Jah-ren als wichtiges Instrument der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung erwiesen. Mit der Schulgesetzänderung vom 12.11.2010 und der Eingliederung der Niedersächsischen Schulinspek-tion (NSchI) in das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) wird jedoch die besondere Rolle der Schulinspektion im Dreieck aus Eigenverantwortlichkeit der Schu-len, externer Evaluation und Beratung und Unterstützung deutlich verändert.
Das von einer Arbeitsgruppe im Kultusministerium ausgearbeitete Konzept einer neuen Struktur und Aufgabenbeschreibung der Schulinspektion als Teil des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) ist verbunden mit der Vorgabe einer erheblichen Personal-einsparung. Damit wird die Weiterentwicklung eines effizienten, flächendeckenden externen Evalu-ationsinstruments erschwert. Die regelmäßige externe Evaluation aller Schulen wird aufgegeben.
Obwohl die Pläne des Kultusministers in der Verbandsanhörung auf breite Kritik bis hin zum Lan-desschulbeirat gestoßen sind, scheint die Landesregierung entschlossen, die Inspektion weiter zu einer bloßen publicity-Behörde des Ministers umzubauen indem sie zukünftig ausschließlich an-lassbezogen im Erkenntnisinteresse des Kultusministeriums tätig werden soll.
Für den Landtag hat jedoch das Interesse an der Sicherung und Verbesserung der Schulqualität Vorrang.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
- die niedersächsische Schulinspektion als externe Evaluation der Eigenverantwortlichen Schule zu erhalten, die sowohl den Schulen Impulse für die Qualitätsentwicklung als auch dem Land Steuerungsdaten für die Weiterentwicklung der Schulen liefert,
- die niedersächsische Schulinspektion personell so auszustatten, dass eine regelmäßige Inspektion aller niedersächsischen Schulen in einem Abstand von ca. 4 Jahren nach ver-gleichbaren Kriterien auf der Grundlage eines Qualitätsrahmens gewährleistet ist
- bei gravierenden Mängeln weiterhin Nachinspektionen durchzuführen
- die regelmäßige Einbeziehung aller an Schule Beteiligten im Inspektionsprozess vorzuse-hen
- zu weiteren aktuellen Fragestellungen geeignete Inspektionsinstrumentarien zu entwickeln sowie vorzusehen, dass auch vom Landtag Aufträge zu anlassbezogenen Schulinspektio-nen erteilt werden können,
- das Inspektionsverfahren so weiterzuentwickeln, dass die Aussagekraft der Berichte für die inspizierten Schulen, für die Schulbehörde und für den Landtag erhöht wird,
- ein Gesamtkonzept zur Qualitätsentwicklung der Schulen vorzulegen, mit dem sicherge-stellt wird, dass den Schulen zeitnah im Anschluss an die Inspektion geeignete Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung gestellt werden,
- über die Ergebnisse der Evaluation der Schulqualität in Abständen von 2 Jahren dem Landtag zu berichten
Begründung:
Zur Eigenverantwortlichen Schule mit mehr pädagogischen Freiheiten und mehr Qualitätsverant-wortung gehört zwingend eine externe Evaluation, mit welcher das Land seiner aufsichtlichen Ver-antwortung und seiner Verantwortung für die Qualität gerecht wird. Diese soll durch eine Schulin-spektion gewährleistet werden, welcher durch das Land bereit gestellt ausreichende Beratungs- und Unterstützungsleistungen folgen müssen.
Eine effiziente Evaluation von außen muss dem Landtag regelmäßig Bericht erstatten, damit eine belastbare Grundlage für Nachsteuerungen durch den Haushaltsgesetzgeber geschaffen wird.
Die geplante drastische Einschränkung der Arbeit der Schulinspektion ist bei Bildungsverbänden auf massive Kritik gestoßen. So erklärte der Landeselternrat Niedersachsen in einer Presseinfor-mation vom 16.08.2011: „Der Landeselternrat wendet sich energisch gegen die geplanten Ände-rungen bei der Schulinspektion, die deren faktische Abschaffung zur Folge haben werden.“ Der Vorsitzende des Landeselternrates kritisierte in dieser Presseinformation: „Der Minister knickt ei-nerseits ein vor der Lobby derjenigen, die eine Überprüfung ihrer Arbeit anscheinend fürchten wie der Teufel das Weihwasser und andererseits vor den Finanzzwängen.“
Mit der Zusammenlegung der ehemaligen Landesinstitute NSchl (Niedersächsische Schulinspekti-on) und NiLS (Niedersächsisches Institut für Lehrerbildung und Schulentwicklung) und der Verän-derung des Auftrags der Schulinspektion einhergehen soll die Einsparung von ca. 1/3 der Perso-nalstellen beim NLQ. Es ist zu befürchten, dass damit einhergehend das einzige landesweit tätige Instrument der Qualitätssicherung der niedersächsischen Schulen, die Inspektion massiv einge-schränkt werden soll.
Und der Schulleitungsverband Niedersachsen erklärte am 28.08.2011: „In der vorliegenden Ent-wurfsfassung kann der SLVN Niedersachsen der künftigen Struktur einer Schulinspektion nicht zu-stimmen. Aus Sicht des Verbandes wird hier eine sich an den Schulen entwickelnde Kultur der Qualitätsüberprüfung der eigenen Arbeit, die vorher kein selbstverständlicher Bestandteil schuli-schen Arbeitens gewesen war, abgebrochen. Dies schmälert die Handlungs- und Wirkungsmög-lichkeiten der Eigenverantwortlichen Schule.“
Um die Qualitätsentwicklung der Schulen zu unterstützen darf die Schulinspektion nicht einge-schränkt, sondern sie muss uneingeschränkt beibehalten und weiterentwickelt werden und sie muss endlich durch ein qualifiziertes Beratungs- und Unterstützungsangebot für die Schulen ergänzt werden.