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Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest:
Ganztagsschulen sollen Kinder in ihrer gesamten Entwicklung besser fördern, Bildungsbenachteiligungen ausgleichen und Familien entlasten.
Das in Niedersachsen im Jahr 2004 eingeführte Modell der "Ganztagsschule light", in der lediglich an einen herkömmlichen Vormittagsunterricht freiwillige Nachmittagsangebote angefügt werden, wird diesen Anforderungen nur unzureichend gerecht. Diese Ganztagsschulen erhalten keine oder nur geringe zusätzliche Ressourcen vom Land. Auf der Grundlage dieser unzureichenden Rahmenbedingungen sind sie nicht in der Lage, pädagogische Kontinuität und Qualität herzustellen und zu sichern.
Der Landtag fordert deshalb die Landesregierung auf,
ein Konzept vorzulegen, mit dem das Ganztagsangebot in Niedersachsen nicht nur weiter quantitativ ausgebaut, sondern vor allem qualitativ verbessert wird. Folgende Ziele sollen mit diesem Konzept erreicht werden:
Die zusätzlichen Kosten dieses Konzeptes werden nach der vollständigen Umsetzung in 10 Jahren ca. 350 Mio. € betragen. Unter Berücksichtigung der prioritären Bedeutung von Bildungsinvestitionen ist dafür ein spezieller Finanzierungsplan aufzustellen, der den schrittweisen, aber zügigen Ausbau der Qualitätsganztagsschule sicherstellt.
Begründung
Es besteht ein breiter Konsens darüber, dass Schulen zu Ganztagsschulen ausgebaut werden sollen, um die Kinder besser zu fördern, Bildungschancen zu erhöhen und um den Eltern die Vereinbarung von Berufstätigkeit und Kinderbetreuung zu erleichtern.
Um diesen Anforderungen auch gerecht zu werden, muss die Ganztagsschule hohen qualitativen Standards gerecht werden. Es reicht nicht aus, wie bei der "Ganztagsschule light" in Niedersachsen lediglich einem herkömmlichen Vormittagsunterricht freiwillige Nachmittagsangebote hinzuzufügen.
Das anspruchsvolle Ziel, alle Schulen zu verbindlichen Ganztagsschulen auszubauen, verlangt einen über mehrere Jahre gestreckten Handlungs- und Finanzierungsplan, damit zugleich den großen Herausforderungen der Inklusion und des demografischen Wandels und seiner Auswirkungen auf die Schullandschaft Rechnung getragen werden kann.
Nur ein für den ganzen Schultag verbindliches Ganztagskonzept bietet den Rahmen, um den Schultag pädagogisch durchdacht zu rhythmisieren und die verschiedenen Angebote sinnvoll aufeinander zu beziehen. Die Ganztagsschule soll deshalb an vier Tagen in der Woche eine verbindliche Kernzeit von sieben Zeitstunden täglich (ca. 8 bis 15 Uhr) umfassen. Dieser Zeitrahmen soll den Schülerinnen und Schülern genügend Raum für außerschulische Aktivitäten lassen. In der Regel soll es auch keine Hausaufgaben geben.
Um dem Betreuungsbedarf der Eltern gerecht zu werden, soll die verbindliche Kernzeit ergänzt werden um ein freiwilliges pädagogisches Zusatzangebot, dass auch eine Ferienbetreuung einbezieht. Auch dieses Zusatzangebot soll dem Bildungsauftrag gerecht werden, der im Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (Kita-G) für Horte formuliert ist. Das Zusatzangebot kann von der Schule selbst oder von einem freien Träger der freien Jugendhilfe organisiert werden.
Alle Angebote der Ganztagsschule, sowohl die Angebote in der Kernzeit als auch die Zusatzangebote, sollen durch ein gemeinsames pädagogisches Konzept aufeinander abgestimmt werden. Die "Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen" StEG macht deutlich, dass die konzeptionelle Abstimmung der verschiedenen Angebote innerhalb der Ganztagsschule ausschlaggebend für ihre pädagogische Wirksamkeit ist. Hierfür ist auch eine intensive Kooperation aller Beteiligten erforderlich. Die Studie StEG zeigt weiterhin, dass für die Qualität des Ganztagsangebotes wichtig ist, dass es das Interesse der Schülerinnen und Schüler weckt, an ihrem Vorwissen anknüpft und ihnen Partizipationsmöglichkeiten bietet. Mit altersgerechten Beteiligungsformen sollen die Schülerinnen und Schüler deshalb in die Entwicklung und Ausgestaltung der Ganztagsangebote einbezogen werden. Um die pädagogische Qualität zu gewährleisten, soll das gesamte Ganztagsangebot von Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften verantwortet werden.
Insbesondere im Primarbereich sind die Kinder überfordert, wenn sie täglich aus einer Vielzahl von Angeboten, die von verschiedenen Personen durchgeführt werden, auswählen sollen. Sie benötigen verlässliche, pädagogisch qualifizierte Bezugspersonen. Es ist erforderlich, eine personelle und pädagogische Kontinuität zu gewährleisten. Die Anforderungen an die Personalausstattung und die Gruppengröße für die pädagogischen Zusatzangebote im Primarbereich dürfen nicht hinter den Anforderungen für Horte nach dem Kindertagesstättengesetz zurückbleiben. Zusätzliche außerschulische Fachleute sollen in die Arbeit der Ganztagsschule einbezogen werden.
Zur Ganztagsschule gehört ein Mittagessen. Für das Essensangebot darf nicht ein möglichst niedriger Preis ausschlaggebend sein, sondern es soll gesund und schmackhaft sein und sich positiv auf die Essgewohnheiten der Kinder und Jugendlichen auswirken. Gemeinsam mit den Schulträgern sollen deshalb Mindeststandards für die Mittagsverpflegung entwickelt werden, die sich an den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung orientieren. Damit das Mittagsangebot von den Schülerinnen und Schülern auch angenommen wird, sollen sie an der Gestaltung des Angebotes beteiligt werden.
Eine Ganztagsschule benötigt ein vielfältigeres Raumangebot als eine herkömmliche "Unterrichts"-Schule. Neben den Unterrichtsräumen werden auch eine Mensa, Ruheräume und Räume für Freizeitaktivitäten benötigt. Gemeinsam mit den Schulträgern soll deshalb der Raumbedarf festgelegt werden. Da in der Ganztagsschule die Lehrkräfte ganztägig in der Schule anwesend sein sollen, sind Arbeitsplätze bzw. Arbeitsräume für sie erforderlich. Um den Anforderungen der Inklusion gerecht zu werden, müssen die Räume barrierefrei sein.
Eine gute Ganztagsschule kann nur funktionieren, wenn sie über pädagogisch qualifiziertes Personal verfügt. Alle Ganztagsschulen müssen deshalb wieder mit einem vollen Ganztagszuschlag ausgestattet werden. Zur Finanzierung der pädagogischen Zusatzangebote soll es, auch wenn sie während der Schulzeit weniger als vier Stunden am Tag umfassen, wie für Horte eine Finanzhilfe des Landes in Höhe von 20% der Personalkosten geben.
Der Ausbau der Schulen zu voll ausgestatteten Ganztagsschulen würde schrittweise anwachsend zusätzliche Geldmittel im Umfang von bis zu ca. 350 Mio € jährlich in der nach 10 Jahren erreichten Endausbaustufe erfordern. Dieser Betrag wäre u.a. durch eine Umgestaltung des Ehegattensplittings und eine Erbschaftssteuerreform aufzubringen. Zudem würde der Ausbau der Ganztagsangebote durch die Erleichterung der Berufstätigkeit der Eltern, insbesondere der Mütter, auch zu erheblichen Einkommens- und Umsatzsteuer-Mehreinnahmen führen. Verschiedene Studien machen deutlich, dass sich Ausgaben für ein besseres Ganztagsangebot schon auf mittlere Sicht für die staatlichen Haushalte rentieren würden. Der demografische Wandel macht es dringend erforderlich, dass auch die gut ausgebildeten weiblichen Fachkräfte in weit größerem Umfang als bisher dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Stefan Wenzel
Fraktionsvorsitzender