Ina Korter, MdL

Springe direkt zu: ContentbereichHauptnavigationSuche


Bündnis 90/Die GrünenClaim Homepage Ina Korter

ServiceNavigation


Suche


Hauptnavigation


Sie sind hier:

 
  1. Startseite
  2. Im Landtag 
  3. Anfragen 
  4.  Pressemitteilung

26. Juli 2010

Krankenhausunterricht für längerfristig erkrankte Schülerinnen und Schüler

Krankenhausunterricht für längerfristig erkrankte Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schülern, die infolge einer längerfristigen Erkrankung die Schule nicht besuchen können, soll nach § 69 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes Unterricht zu Hause oder im Krankenhaus „in angemessenem Umfang“ erteilt werden. Im Erlass „Sonderpädagogische Förde-rung“ heißt es hierzu: „Über den Unterricht im Krankenhaus entscheidet die Schulbehörde. Der Un-terricht zu Hause oder im Krankenhaus ist durch schulinterne oder schulübergreifende Personal-maßnahmen im Rahmen der bestehenden Beschäftigungsverhältnisse und der verfügbaren Haus-haltsmittel sicherzustellen.“

In den „Grundsätzen für die Beauftragung von Lehrkräften mit Krankenhausunterricht“, die das Nie-dersächsische Kultusministerium im September 2008 herausgegeben hat, ist festgelegt: „Bei der Festlegung der Stundenzahl ist von einer Richtgröße von 2,0 Std. pro Schülerin bzw. Schüler aus-zugehen.“

In ihrer Antwort auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Ina Korter hat die Landesregierung hierzu am 10.06.2009 u. a. erklärt: „Die Wochenstundenzahl ist vor allem abhängig von der Belast-barkeit der Schülerinnen und Schüler. (…) Der Stundenumfang wird im Einzelfall von der Schulbe-hörde festgelegt. (…) Um vergleichbare Verhältnisse in den Einrichtungen in Niedersachsen zu schaffen, wurden die Grundsätze für die Beauftragung von Lehrkräften mit Krankenhausunterricht vom 16. September 2008 erlassen, bei denen der zuvor ermittelte Durchschnittswert als Richtgröße für zukünftige Zuweisungen festgelegt wurde.“ Darüber hinaus hat die Landesregierung versichert: „Eine grundsätzliche Kürzung des Unterrichts für erkrankte Kinder und Jugendliche ist weder vor-genommen worden noch beabsichtigt. (…) Veränderungen an einzelnen Standorten werden aus Gründen der bedarfsgerechten Zuweisung und der Verteilungsgerechtigkeit vorgenommen.“

Die Kommission Unterrichtsversorgung des Niedersächsischen Arbeitskreises Kinder- und Jugend-psychiatrie und Psychotherapie hat nun eine Tabelle vorgelegt, aus der hervorgeht, dass in der Zeit von April 2009 bis Januar 2010 die Zahl der Unterrichtsstunden pro Patientin bzw. Patient der Kin-der- und Jugendpsychiatrien in Niedersachsen sehr wohl auch im Gesamtdurchschnitt um fast ein Zehntel von 2,3 auf 2,1 verringert wurde. Diese Verringerung betrifft sowohl Einrichtungen mit bisher überdurchschnittlichen Unterrichtsstundenzahlen pro Patient/in als auch Einrichtungen mit un-terdurchschnittlichen Unterrichtstundenzahlen pro Patient/in.

Nach Ansicht von Fachleuten ist die Regelung in Niedersachsen aus kinder- und jugendpsychiatri-scher wie auch aus Sicht der Patienten weder praxisgerecht noch zielführend in Hinsicht der Reintegration der Kinder in den Schulalltag.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie hat sich die Zahl der Lehrerstunden pro Patient/in der Kinder- und Jugendpsychiatrien in Niedersachsen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?

2. Wie sieht im Vergleich dazu die Zahl der Lehrerstunden pro Patient/in der Kinder- und Ju-gendpsychiatrien in den anderen Bundesländern aus?

3. Wie viele Unterrichtsstunden pro Woche erhalten im Durchschnitt die Schülerinnen und Schü-ler, die stationär in Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Niedersachsen untergebracht sind?

4. Wie viele Unterrichtsstunden pro Woche erhalten im Vergleich dazu im Durchschnitt die Schü-lerinnen und Schüler, die stationär in Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie in an-deren Bundesländern untergebracht sind?

5. In welcher Weise werden im Einzelfall bei der Festlegung des Stundenumfangs durch die Schulbehörde die Empfehlungen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte berücksichtigt?

6. Wie bewertet die Landesregierung die Forderung der Kommission Unterrichtsversorgung des Niedersächsischen Arbeitskreises Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, den Abbau von Lehrerstunden in Kinder- und Jugendpsychiatrien sofort zu stoppen und entspre-chend den Zielsetzungs- und Orientierungsdaten der Bundesarbeitsgemeinschaft der Leiten-den Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie eine Zielgröße von ei-ner Lehrkraft pro sechs Patientenplätzen anzustreben?

7. In welchen Bundesländern ist der Krankenhausunterricht in der Form einer „Schule für Kran-ke“ organisiert?

8. Wie bewertet die Landesregierung die Forderung der Kommission Unterrichtsversorgung des Niedersächsischen Arbeitskreises Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, auch in Niedersachsen eine „Schule für Kranke“ einzurichten?

(An die Staatskanzlei übersandt am 25.05.2010 - II/721 - 659)

 

Antwort der Landesregierung (Link)

 

Zusätzliche Information