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Das Grüne ABC zur Schulpolitik in Niedersachsen

Hier finden Sie umfassende Informationen zu Positionen von Bündnis 90/Die Grünen im niedersächsischen Landtag zum Bereich Schulpolitik. In Stichwörtern erhalten Sie die Aussagen zu den wichtigsten schulpolitischen Punkten. Den Grundsatz der Grünen Schulpolitik können Sie aufrufen.


A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z

 

A   Zum Anfang der Seite

Das Abitur nach Klasse 12 führt bei den Schülerinnen und Schülern zu einem erheblichen Lern- und Leistungsdruck. Ein Zeichen dafür ist der aufkommende "Schülerschwund" in den Oberstufen der Gymnasien. Viele, die aktuellen Zahlen liegen bei 18,4 %, entscheiden sich dafür, das Schuljahr freiwillig zu wiederholen.
Durch die Verkürzung der Schulzeit wächst die wöchentliche Stundenanzahl auf mehr als 33, 34 Wochenstunden. Doch es fehlt den Gymnasien an Ganztagsstrukturen, die Schülerinnen und Schüler lernen nicht in der Umgebung und unter den Bedingungen (Mittagessen, Ruhezeiten, Bewegungszeiten…), die sie für motiviertes und erfolgreiches Arbeiten brauchen. Der Ausbau zu Ganztagsschulen ist also notwendig. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.
Der gestraffte Lehrplan muss wieder entzerrt werden, um eine individuelle und flexible Förderung der Schülerinnen und Schülern zu gewährleisten. Das Abitur nach 12 Jahren schränkt die Durchlässigkeit nach oben massiv ein, Schülerinnen und Schülern anderer Schulzweige wird ein Wechsel zum Gymnasium erschwert.

Antrag: Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur auf 12 Jahre aussetzen

Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes

Auslandsaufenthalte sollten weiterhin ein möglicher Bestandteil der Schullaufbahn sein. Das Abitur nach Klasse 12 bietet leider nur wenig Raum für einen mehrmonatigen Auslandsaufenthalt. Außerdem dürfen sich Aufenthalte im Ausland, beispielsweise im Rahmen eines Schüleraustausches, nicht nur auf Gymnasien beschränken. Auch Schülerinnen und Schülern anderer Schulzweige sollte die Möglichkeit gegeben werden, ihren Horizont durch das Kennenlernen eines anderen Landes und einer anderen Kultur zu erweitern. 

B   Zum Anfang der Seite

Die klassische Benotung ausschließlich durch Ziffern, Zeugnisse und Zensuren ist für Bündnis 90/ Die GRÜNEN nicht akzeptabel. Nur Noten von 1 bis 6 zu verteilen reicht unserer Meinung nach nicht aus, den Lern- und Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler differenziert wiederzugeben. Insbesondere die Benotung des Sozialverhaltens der Schülerinnen und Schüler in Ziffern erscheint fragwürdig.
Bündnis 90/ Die Grünen fordern die Einführung von Lernentwicklungsberichten, mit denen die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung dokumentiert wird und welche die bisherige Benotung durch Zensuren ca. bis zur 10. Klasse ersetzen. In ständiger Rücksprache mit Eltern, Lehrern und Schülern entsteht so ein Lern- und Leistungsbericht, der explizit auf Stärken und Schwächen hinweist und individuelle Verbesserungen würdigt.
Das Abschlusszeugnis, mit dem die Schüler die Schule verlassen, wird mit Noten ausgegeben, um die Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu gewährleisten.

C   Zum Anfang der Seite

Die Schule muss zunächst einmal Chancengleichheit in dem Sinne gewährleisten, dass Kinder aus einkommensschwachen Familien, Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund, Kinder in ländlichen Regionen, Mädchen genauso wie Jungen und natürlich auch Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf die gleichen Chancen haben sollen, einen höheren Bildungsabschluss zu erreichen. Bündnis 90/ Die Grünen sehen darüber hinaus die Schule als einen Schlüssel für die gesellschaftliche Integration von besonders benachteiligten Kindern. In Integrationsklassen muss die zunehmende Heterogenität innerhalb der Schülerschaft pädagogisch genutzt werden. Nach dem Ansatz der Inklusion besuchen alle Kinder selbstverständlich gemeinsam eine Schule für alle und werden dort gefördert.

D   Zum Anfang der Seite

Deutsch auf dem Schulhof? Wenn sich die Schulgemeinschaft unter Beteiligung der Lehrkräfte, Eltern und SchülerInnen entschließt, Deutsch als Pflichtsprache in der Schule und auf dem Schulhof  anzustreben, dann ist das richtig. Eine Verordnung von oben dazu halten wir für wenig wirksam. Solche Entscheidungen müssen von allen Beteiligten einer Schule getroffen und durchgesetzt werden. Von Sanktionen, wie beispielsweise Arbeitsdiensten, distanzieren wir uns eindeutig.

E   Zum Anfang der Seite

Die Eigenverantwortliche Schule kann nur gelingen, wenn sie einerseits von einer professionalisierten Schulleitung geführt und wenn andererseits ihre Entwicklung von allen Beteiligten mitgetragen wird. Sie benötigt dafür eine Verfassung, mit der das Verhältnis zwischen der Schulleitung, den Lehrerinnen und Lehrern und den Vertretungen der Eltern sowie der Schülerinnen und Schülern demokratisch austariert wird. Das ist momentan der Schulvorstand. Er soll als zentrales Entscheidungsgremium der Schule über alle grundsätzlichen Fragen der Schulentwicklung entscheiden. Die Eigenverantwortliche Schule trägt die Verantwortung für die Qualitätsentwicklung. Sie stellt sich der externen Evaluation durch die Schulinspektion.
Die Eigenverantwortlichen Schulen in Niedersachsen brauchen allerdings mehr pädagogische Freiheiten, als ihnen die Landesregierung zugestehen will, und sie brauchen ein professionelles Unterstützungssystem. Regelmäßige Inspektionen sollen nicht zu einer Unterrichtsvereinheitlichung führen, sondern vielmehr einen anregenden, konstruktiven Austausch fördern. Bündnis 90/ Die Grünen fordern, dass die Schulpsychologie wieder vermehrt eingesetzt und nicht weiter abgebaut wird.

Antrag:Starke Kinder lernen besser – Pädagogisch-psychologische Unterstützungsteams in den Schulen einrichten!

Anfrage zur Schulinspektion

Ausführliche Informationen finden sich hier.

Erzieherinnenausbildung. Die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher muss endlich wie in anderen europäischen Ländern auch stufenweise auf Fachhochschulniveau angehoben werden. Viel zu wichtig ist nämlich die Phase der frühkindlichen Bildung, daswissen wir zum Beispiel aus den Erkenntnissen der Hirnforschung.
Antrag: Qualifikation der Erzieherinnen erhöhen - für mehr Bildungsqualität der Kindertagessteätten

F   Zum Anfang der Seite

Frauen im Geschichtsunterricht .Unter 50 historisch bedeutsamen Persönlichkeiten, die zum historischen Basiswissen der Schülerinnen und Schüler gehören und in den Jahrgängen 5-10 an Gymnasien unterrichtet werden sollen, befinden sich nur 8 Frauen. Damit vernachlässigt der Lehrplan für das Fach Geschichte die frauenspezifischen Inhalte und verstößt gegen die Vorgaben des Gender Mainstreaming.
Bündnis 90/Die Grünen fordern, dass in allen Epochen exemplarisch handelnde Frauenpersönlichkeiten thematisiert werden und somit auch den Mädchen die Möglichkeit der historischen Identitätsbildung geboten wird. Die Schule darf nicht den Eindruck vermitteln, dass Geschichte nur von Männern gemacht wird.
Bündnis 90/Die Grünen unterstützten damit eine Petition, die mehr Frauengeschichte in den neuen Lehrplan Geschichte der Jahrgänge 5-10 an Gymnasien gefordert hatte. CDU und FDP lehnten das Ansinnen der Petentin ab.
Daraufhin hat die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen 2009 einen Entschließungsantrag eingebracht, der ebenfalls von CDU und FDP abgelehnt wurde.

Förderschulen sind nicht nur sehr teuer, sie grenzen auch Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus. Deshalb fordern Bündnis 90/ Die Grünen die Einrichtung von Integrationsklassen an  allgemein bildenden Schulen. Nach und nach sollen Förderschulen aufgelöst und in die allgemein bildenden Schulen überführt werden, damit alle Kinder gemeinsam in die Schule  gehen, denn sie lernen am besten miteinander und voneinander. Der Elternwille muss endlich konsequent berücksichtigt werden. Seit 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen rechtsgültig. Sie verlangt eine Schule der Inklusion. Dafür setzen wir uns mit einem Gesetzentwurf und einem Entschließungsantrag im Landtag ein. Beides wird von CDU und FDP nicht weiter beraten und somit verzögert.

Gesetzentwurf:Gesetz zur Verwirklichung des Rechtes auf Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit sonder-pädagogischem Förderbedarf in der Schule


Antrag: Inklusive Schulen verwirklichen – sonderpädagogische Förderung in den Schulen

Durch Frühkindliche Bildung soll eine gute Grundlage für eine erfolgreiche Schullaufbahn gelegt werden. Um die Kinder schon vor dem Schulbeginn zu stärken, sollten die Kindertagesstätten zu qualifizierten Bildungseinrichtungen ausgebaut werden. Eine besondere Rolle spielt hierbei die Sprachförderung, insbesondere bei Kindern mit Migrationshintergrund, aber auch für Kinder aus Familien, in denen wenig gesprochen wird.  


Antrag: Frühe Sprachförderung intensivieren - Bildungschancen verbessern

G   Zum Anfang der Seite

Ganztagsschule

Ein Schulkind, das ein Gymnasium besucht, hat heute in der 8. Klasse oft schon 34 Wochenstunden. Mittlerweile wird in vielen Schulen nach dem Doppelstunden-Modell unterrichtet. Das bedeutet zwar weniger Fächer pro Tag, der Unterricht geht häufig aber bis in den späteren Nachmittag hinein. Um dem gerecht zu werden und den Schülerinnen und Schülern ein sinnvolles Lernen zu ermöglichen, muss der Schulalltag neu gestaltet werden. Bündnis 90/Die Grünen fordern, alle Schulen zügig zu echten Ganztagsschulen auszubauen, und nicht nur mit einem Minimalangebot und einem kleinen Budget ein paar Nachmittagsangebote zu schaffen, wie es die Landesregierung tut. Gebundene Ganztagsschulen, an denen Ganztagsunterricht verpflichtend für alle Schülerinnen und Schüler stattfindet, müssen die Möglichkeit haben, den Schultag anders zu rhythmisieren.

Eine verbindliche Kernzeit von z.B. 8 bis 15 Uhr kann den zeitlichen Rahmen für kreative Lernformen und eine intensive Förderung aller Schülerinnen und Schüler abgeben. Die echte Ganztagsschule gestaltet ein attraktives Schulleben und nutzt die Öffnung zu außerschulischen Lernorten, zum Gemeinwesen und die Einbeziehung externer Expertinnen und Experten für vielfältige Lernmöglichkeiten. Die Schulen entwickeln einen Tagesrhythmus mit vielfältigen Lernangeboten, speziellen Förderangeboten, Phasen des eigenverantwortlichen Lernens, künstlerischen und sportlichen Angeboten und auch Ruhephasen und selbstverständlich mit einem gesunden, nach Möglichkeit ökologisch produzierten Mittagessen. Ein gutes Schulklima bietet den Rahmen dafür, dass Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern respektvoll miteinander umgehen. Über die Kernzeit hinaus können freiwillige Angebote gemacht werden, um dem weiteren Bedarf nachzukommen.

Antrag: Ganztagsschule mit Qualität

Gesamtschulen:

Im Jahr 2003 führte die CDU/FDP Landesregierung ein Verbot zur Neugründung von Gesamtschulen ein. Erst 2008 wurde dieses gelockert, danach mussten bei einer Neugründung jedoch hohe Hürden genommen werden. Um eine Kooperative Gesamtschule (KGS) zu gründen, mussten mindestens 4 Züge nachgewiesen werden, eine Integrierte Gesamtschule (IGS) musste 5-zügig sein. Dies führte dazu, dass es vor allem in ländlichen Regionen kaum möglich war, eine Gesamtschule neu zu gründen. Die Neugründung einer KGS ist seit März 2011 verboten.
Bündnis 90/Die Grünen fordern "Gesamtschulen" ohne Wenn und Aber. Sobald der Elternwille für eine Gesamtschule vorhanden ist, muss die Möglichkeit bestehen eine Gesamtschule zu gründen.

Gesamtschule (Auswahlverfahren)

Wie läuft eigentlich

1. die Aufnahme an einer Gesamtschule?

2. Kann der Schulträger dabei mitwirken?

Das Kultusministerium teilte mir dazu am 25.7. 2011 auf meine Anfrage  zu den genauen Verfahrensvorschriften folgendes mit:

zu 1).

Nach § 59 Abs. 1 Satz 1 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) haben die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Regelungen des Bildungsweges die Wahl zwischen den Schulformen und Bildungsgängen, die zur Verfügung stehen. Damit trägt der niedersächsische Gesetzgeber dem in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes und dem in Art. 3 Abs. 2 Satz 1 der Niedersächsischen Verfassung gewährleisteten Erziehungsrecht der Eltern Rechnung. Mithin haben die Eltern grundsätzlich das Recht, auch die in § 5 Abs. 2 Nr. 1 e NSchG aufgeführte Schulform der Gesamtschule für den Schulbesuch ihrer Kinder frei zu wählen. Aus dem Anspruch auf Zulassung zu einer bestimmten Schulform begründet sich aber noch kein Recht auf Zugang zu einer ganz bestimmten Schule. Dem Wunsch der Eltern und der Schülerinnen und Schüler, gerade die gewünschte Schule zu besuchen, kann schon wegen der beschränkten Aufnahmekapazität der einzelnen Schulen nicht in jedem Fall Rechnung getragen werden. Daher reduziert sich das Recht auf gleichberechtigten Zugang zu den öffentlichen Bildungseinrichtungen auf einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung.

Insbesondere für die Gesamtschulen gilt dieses Recht auf Zugang zu den öffentlichen Schulen nicht vorbehaltlos, sondern wird durch § 59 a NSchG eingeschränkt. Nach § 59 a Abs. 1 Satz 1 NSchG kann die Aufnahme in Ganztagsschulen und Gesamtschulen beschränkt werden, soweit die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule überschreitet. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen der Zahl der verfügbaren Plätze, so werden nach § 59 a Abs. 1 Satz 2 NSchG die Plätze durch Los vergeben. Das Losverfahren kann wiederum nach Satz 3 dieser Vorschrift abgewandelt werden.

Entscheidungen über die Abwandlung des Losverfahrens stellen seit dem 01. August 2007 (Einführung der Eigenverantwortlichen Schule) Angelegenheiten dar, die nach §§ 43 Abs. 3 Satz 1, 44 Abs. 4 Satz 1 NSchG zu den ausschließlichen Aufgaben der Schulleitung zählen.

Die Schulleitung unterliegt bei der Gestaltung des Losverfahrens den Grundsätzen des Rechtsstaatsprinzips, des Willkürverbots sowie insbesondere den Vorgaben des § 59 a NSchG. Sie hat darüber entscheiden, von welcher der in § 59 a Abs. 1 Satz 3 Nrn. 1 bis 3 NSchG genannten Möglichkeiten Gebrauch gemacht werden soll. Auch die Festlegung von Verfahrensregeln fällt in den Zuständigkeitsbereich der Schulleitung. Sie hat dafür Sorge zu tragen, dass das Aufnahmeverfahren ordnungsgemäß und nachvollziehbar durchgeführt wird. Dabei kann ein Aufnahmeausschuss gebildet werden, dem z.B. auch Elternvertreter und eine Vertreterin oder ein Vertreter des Schulträgers angehören. Die Entscheidungen des Aufnahmeverfahrens sollten in einer Niederschrift fest gehalten werden.

Die Gesetzesbestimmung habe ich angehängt:

§ 59 a
Aufnahmebeschränkungen

(1) Die Aufnahme in Ganztagsschulen und Gesamtschulen kann beschränkt werden, soweit die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule überschreitet. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Zahl der verfügbaren Plätze, so werden die Plätze durch Los vergeben. Das Losverfahren kann dahin abgewandelt werden,

  1. dass Schülerinnen und Schüler, die nicht ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Schulbezirk der Schule haben, diejenigen Schulplätze erhalten, die nicht an Schülerinnen und Schüler aus dem Schulbezirk der Schule vergeben worden sind,
  2. dass Schülerinnen und Schüler vorrangig aufzunehmen sind, wenn dadurch der gemeinsame Schulbesuch von Geschwisterkindern ermöglicht wird, und
  3. dass es bei Gesamtschulen zur Erreichung eines repräsentativen Querschnitts der Schülerschaft mit angemessenen Anteilen leistungsstärkerer wie leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung ihrer Leistungsbeurteilungen differenziert wird.

Zu 2).

Zunächst ist - wie unter 1 ausgeführt - festzustellen, dass es Schulen durchaus freisteht, im Wege der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit ihren Schulträgern einen Aufnahmeausschuss zu bilden. In der Verordnung über die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in den Sekundarbereich I der Gesamtschule vom 22.11.1994 war ein Aufnahmeausschuss unter Beteiligung des Schulträgers zwingend vorgesehen. Diese Regelung ist durch Art. 8 des Gesetzes vom 2. Juli 2003 (Nds. GVBl. S. 244) aufgehoben worden.

Eine obligatorische Beteiligung außerschulischer Personen oder Gremien ist somit nicht vorgesehen. Vielmehr handelt es sich bei der Auslosung und der Umsetzung ihrer Ergebnisse in Aufnahmeentscheidungen um Angelegenheiten, die nach §§ 43 Abs. 3 Satz 1, 44 Abs. 4 Satz 1 NSchG zu den ausschließlichen Aufgaben der Schulleitung zählen. Der Schulträger wird demzufolge nicht beteiligt, weil die Begrenzung der Aufnahmekapazität einer Schule weder die Planung der regionalen Schulentwicklung noch die Freiheit zur Festlegung der Schulbezirke berührt. Sie berücksichtigt die Festlegung der Zügigkeit einer Schule durch den Schulträger und kann daher weder in dessen verfassungsrechtlich abgesicherten Zuständigkeiten eingreifen noch Fakten für die zukünftige Schulentwicklungsplanung schaffen. 

Der Anwendungsbereich der Rechtsgrundlage, Anträge von Schülerinnen und Schülern nach Maßgabe des Ergebnisses des Losverfahrens abzulehnen, ist in § 59 a Abs. 1 NSchG eindeutig und abschließend geregelt. Die Zuständigkeit der Schulleitung entspricht dem Grundgedanken Eigenverantwortlicher Schulen.

 


Bündnis 90/Die Grünen setzen auf das Konzept der Neuen Schule. Die Neue Schule ist eine weiterentwickelte Form der IGS nach reformpädagogischen Ansätzen. Alle Schulen sollen nach diesem Konzept arbeiten dürfen.
In der Integrierten Gesamtschule (IGS) werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 12. Schuljahrganges unterrichtet, die IGS kann auch ohne gymnasiale Oberstufe geführt werden. Die IGS führt am Ende des Sekundarbereichs I zu Abschlüssen, die auch an der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium vergeben werden. Der Erwerb des erweiterten Sekundarabschlusses I berechtigt zum Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe. Die allgemeine Hochschulreife wurde bis vor kurzem nach 13 Schuljahren erworben. Ab 2011 werden die Schülerinnen und Schüler von der 5. bis zur 12. Klasse unterrichtet.
In der Sek. I der IGS unterrichten Lehrkräfte der verschiedenen Lehrämter; in der Sek. II unterrichten im Regelfall Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien.
Das für die IGS charakteristische integrative Prinzip zeigt sich daran, dass Schülerinnen und Schüler eine Schule besuchen, nach einem gemeinsamen Lehrplan unterrichtet werden, am gemeinsamen Unterricht in den meisten Fächern und natürlich am gemeinsamen Schulleben teilnehmen. Die IGS ist aber auch eine differenzierende Schulform. Eine äußere Fachleistungsdifferenzierung durch Fachleistungskurse wird auf mindestens zwei Anspruchsebenen in Mathematik und Englisch ab 7., in Deutsch ab 8. und in den Naturwissenschaften spätestens ab 9. Schuljahrgang durchgeführt. Mit der Verkürzung der Schulzeit von 13 auf 12 Jahre wird dies allerdings neu geordnet. Viele Gesamtschulen aber möchten länger auf die äußere Differenzierung verzichten.


In der Kooperativen Gesamtschule (KGS) sind die Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium in einer Schule verbunden. Hauptschule, Realschule und Gymnasium werden dabei als Schulzweige geführt, die aufeinander bezogen sind. Das bedeutet, dass zwischen den Zweigen sowohl organisatorisch als auch pädagogisch eine weitgehende Abstimmung der Lernziele, -inhalte und -verfahren unter Beachtung der verschiedenen Anforderungen an die Schulabschlüsse stattfinden soll. Die KGS hat eine gemeinsame Schulleitung, eine gemeinsame Gesamtkonferenz und eine gemeinsame Eltern- und Schülervertretung sowie einen gemeinsamen Schulvorstand, gemeinsame Fachkonferenzen und gemeinsame Unterrichtsveranstaltungen. Der überwiegende Teil des Unterrichts wird jedoch in entsprechenden Klassenverbänden oder Lerngruppen der jeweiligen Schulzweige erteilt. Eine Neugründung ist seit März 2011 nicht mehr möglich.
Übergänge zwischen den Schulzweigen sind grundsätzlich möglich, wobei ein Wechsel in einen (höheren) weiterführenden Schulzweig an bestimmte leistungsmäßige Vorraussetzungen gebunden ist.

Antrag: Den Elternwillen respektieren - Gesamtschulen bedarfsgerecht ausbauen

 

Umwandlung von KGS in IGS

Zur Umwandlung einer KGS in einer IGS teilte mir das Kultusministerium am 15.8. folgendes mit:

Eine Umwandlung einer KGS (oder zweier KGSn) in eine IGS ist im Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) nicht ausdrücklich geregelt, die Maßnahme ist einer Neuerrichtung (§ 106 Abs. 2 NSchG) gleichzusetzen.

An einer neu errichteten IGS müsste nach der SchOrgVO eine Fünfzügigkeit mit (5x24=) 120 Schülerinnen und Schülern für einen Planungszeitraum von 10 Jahren (§ 6 Abs. 1 SchOrgVO) nachgewiesen werden.

Der Schulträger müsste einen Antrag auf Errichtung einer IGS sowie einen Antrag auf eine (jahrgangsweise auslaufende) Aufhebung der KGSn rechtzeitig (31.10.) bei der Nds. Landesschulbehörde stellen und den Nachweis der Schülerzahlen erbringen. Die Schulbehörde prüft den Antrag und entscheidet.

 

Das Gymnasium als bestehende Schulform wird von vielen Eltern gewollt. Grüne Schulpolitik nimmt den Elternwille sehr ernst und geht deshalb für die nächste Zeit, solange es noch keinen großen Konsens für eine einzige gemeinsame Schulform gibt, davon aus, dass neben einer gemeinsamen Schule, die allen Schülerinnen und Schülern offen steht, das Gymnasium besteht.An einem zeitlich befristeten Schulkonsens stellen Bündnis 90/ Die Grünen Mindestanforderungen mit Qualitätsstandards. Jeder Schülerin und jedem Schüler muss es möglich sein, die gewünschte Schulform zu besuchen. Bündnis 90/ Die Grünen  setzen sich zudem für eine individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler ein. Inklusion und Berufsorientierung sollen auch am Gymnasium geltende Prinzipien sein. Gefordert wird eine Entlastung der Abiturientinnen und Abiturienten durch die Möglichkeit, die Hochschulreife nach 12 oder 13 Jahren zu erlangen. Gymnasien sollen nicht mehr abschulen sowie das Sitzenbleiben abschaffen.

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Die Hauptschule als isolierte Schulform hat im bildungspolitischen Konzept der Niedersächsischen Neuen Schule von Bündnis 90/Die Grünen keinen Platz mehr. Die Chancen von Hauptschulabsolventen eine Lehrstelle zu finden sind gering. Weil die Hauptschule immer weniger in der Lage ist, die für gestiegene Anforderungen einer Berufsausbildung notwendigen Kompetenzen zu vermitteln, schicken immer weniger Eltern ihre Kinder auf diese Schule. Zudem ist es pädagogisch äußerst fragwürdig, zu behaupten, dass, wenn man die schwächsten Schüler nach Klasse 4 alle zusammen in die Hauptschule schickt und sie dort im geringeren Anforderungsniveau ohne Leistungsträger lernen lässt, eine bessere Förderung und Leistung erreicht werden könnte. Alle wissenschaftlichen Studien sagen das Gegenteil. Die heterogene Lerngruppe erzielt bessere Leistungen in der Breite und der Spitze.
Zukünftig werden in Niedersachsen Haupt- und Realschulen zu Oberschulen zusammengefasst. Bündnis 90/ Die Grünen halten dieses Konzept nicht für zukunftsfähig und befürworten die Neugründung Integrierter Gesamtschulen.


Dringliche Anfrage: Welche Zukunft hat die Hauptschule in Niedersachsen?

Argumentationshilfen zur Oberschule

Antrag: Bildungswege in allen Schulen offenhalten

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Inklusion

Zahlreiche Studien belegen, dass der gemeinsame Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern für alle Schülerinnen und Schüler Vorteile hat und die sozialen Kompetenzen fördert. Trotzdem besuchen nur 4,7 % aller Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine integrative Schulform. Damit ist Niedersachsen bundesweites Schlusslicht.

Die Landesregierung von CDU/FDP hält seit Jahren an ihrem Konzept fest, Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gesondert zu unterrichten.

Bündnis 90/Die Grünen wollen eine inklusive Schule ,wie sie die UN-Konvention verlangt und haben dazu im Januar 2009 einen Gesetzentwurf und einen Entschließungsantrag in den Landtag eingebracht.

Inklusion bedeutet, dass grundsätzlich alle Kinder eine allgemeine Schule besuchen und dort optimal gefördert werden. Gemeinsamer Unterricht fördert das Verständnis füreinander und die sozialen Kompetenzen werden gesteigert. Von einem gemeinsamen Unterricht profitieren alle.

Die Schulen entwickeln Konzepte zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit zusätzlichem Förderbedarf in ihrem Einzugsbereich. Ressourcen für die Sonderpädagogik erhalten sie anhand ihrer Gesamtschülerzahl plus zusätzliche Mittel zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf. Die Klassengröße wird auf maximal 24 Schülerinnen und Schüler begrenzt. Ab dem Schuljahr 2010/11 sollten nach dem Vorschlag der Grünen die Förderschulen mit den Schwerpunkten Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung aufsteigend in die allgemeinen Schulen integriert werden. Die Förderschulen mit den Schwerpunkten geistige Entwicklung, motorische und körperliche Entwicklung, Sehen oder Hören bleiben zunächst bedarfabhängig als Kompetenzzentren erhalten.

Eine Schule darf Schülerinnen und Schüler ohne die Zustimmung der Erziehungsberechtigten nicht mehr an Förderschulen überweisen. Der Gesetzesentwurf wird leider bisher in der Ausschussberatung seit 2009 verzögert.

Gesetzentwurf:Gesetz zur Verwirklichung des Rechts auf Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Schule (06.01.09)

Antrag:Inklusive Schule verwirklichen – sonderpädagogische Förderung in den allgemeinen Schulen (06.01.09)

Die Zahl der Integrationsklassen in Niedersachsen muss erhöht werden, solange die Inklusion noch nicht verwirklicht ist. Da 85 % der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf Förderschulen geschickt werden, ist hier immer noch Aussonderung die Regel. Dem Niedersächsischen Schulgesetz entsprechend sollte den Eltern ein Wahlrecht zugestanden werden, ob ihr Kind an einer Förderschule oder einer allgemeine Schule unterrichtet werden soll. Davon würden sowohl förderbedürftige als auch leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler profitieren. Außerdem könnten in den Kommunen erhebliche Kosten eingespart werden, die durch den gesonderten Unterricht in den Förderschulen auf Grund von hohen Betriebs- und Beförderungskosten anfallen. Diese Ressourcen können sinnvoller für die Förderung  der Kinder eingesetzt werden.


Dringliche Anfrage: Integrationsklassen gefährdet? - Schulpolitik auf dem Rücken der Schwächsten?

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K   Zum Anfang der Seite

Die Kindertagesstätten sollen zu qualifizierten Bildungseinrichtungen ausgebaut werden, in denen durch eine anregende Lernumgebung und gezielte Methodik jedes Kind in seiner motorischen, musischen, kognitiven, emotionalen und sozialen Entwicklung gefördert wird. Außerdem sollte für Kinder aus Einwanderfamilien und aus bildungsfernen Familien ein Sprachförderkonzept entwickelt werden, um sie frühzeitig und kontinuierlich in der Kita zu fördern.

Alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr erhalten einen Rechtsanspruch auf einen Ganztags-Kitaplatz. Die Kitas werden schrittweise zu Familienzentren ausgebaut. Hier werden die Eltern beraten und unterstützt und intensiv in die Arbeit der Kitas einbezogen.

Das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung ist kostenfrei für die Eltern, aber auch die Qualität soll angehoben werden, z.B. indem der Personalschlüssel verbessert wird und Erzieherinnen und Erzieher an Fachhochschulen ausgebildet werden.

Antrag: Qualität der frühkindlichen Bildung in der Niedersachsen verbessern – Ausstattungsstandardsfür Kindertagesstätten anheben

Viele bei Bündnis 90/Die Grünen wollen sich für die Einführung eines Konfessionsübergreifenden Werteunterrichts in Niedersachsen einsetzen. Die rechtliche Situation, die einen solchen Unterricht momentan nicht zulässt,muss überdacht werden. Die Positionierung über einen Landesparteitag steht noch aus.

L   Zum Anfang der Seite

 Lehrerbildung. Die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer muss sich stärker dem Bedarf an den Schulen anpassen: Frühe Praxisorientierung, pädagogische Grundwissenschaften, Methoden, Diagnostik, Förderkompetenzen, Unterricht in heterogenen Gruppen, inklusive Didaktik, Beratungskompetenzen – das sind Schlüsselqualifikationen, die neben den fachwissenschaftlichen Kenntnissen von großer Bedeutung sind. Die Verknüpfung von Universität und Schulpraxis muss in den Phasen der Lehrerbildung verbessert werden. Ein Oberschul-Lehramt brauchen wir nicht, da diese Schulform nicht zukunftsfähig ist. 


Anfrage:Mit veralteten Lehrämtern in eine geänderte Schulstruktur?

Antrag: Lehramtausbildung in Niedersachsen zügig reformieren

 

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Migranten – Bildungschancen

Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund werden im niedersächsischen Schulsystem benachteiligt.

Während rund 40% der Jugendlichen eines Jahrgangs das Gymnasium besuchen, liegt der Anteil bei den Jugendlichen mit Migrationshintergrund lediglich bei 19,2 %. Demgegenüber sind sie an den Hauptschulen deutlich überrepräsentiert: 24,5% der Kinder aus Einwandererfamilien besuchen diese Schulform bei einem landesweiten durchschnittlichen Anteil von 13,5%. Eine manchmal auch unzureichende Beherrschung der deutschen Sprache beeinträchtigt den Lernerfolg in nahezu allen Fächern. Statt der notwendigen durchgehenden Sprachförderung von Anfang an bis in die weiterführenden Schulen hinein hat die Landesregierung lediglich eine nicht ausreichende Sprachförderung vor der Einschulung für einige Kinder eingeführt. Zugleich wurde der herkunftssprachliche Unterricht gekürzt.

Jugendliche mit Migrationshintergrund haben erheblich geringere Chancen auf einen Ausbildungsplatz aufgrund fehlender oder niedriger Bildungsabschlüsse. Vor allem männliche Jugendliche mit Migrationshintergrund sind Verlierer auf dem Lehrstellenmarkt und besuchen oft perspektivlose Warteschleifen und Übergangssysteme.
Die im internationalen Vergleich starke Abhängigkeit unseres Bildungssystems vom Sozial- und Familienstatus beeinträchtigt zusätzlich den Bildungserfolg von Kindern aus Zuwandererfamilien, vor allem wenn sie aus bildungsfernen und sozio-ökonomisch schlechter gestellten Elternhäusern kommen.

Bündnis 90/Die Grünen fordern daher Kinder mit Migrationshintergrund durch besondere Maßnahmen bestmöglich zu fördern. Besondere Bedeutung kommt dabei der frühzeitigen Sprachförderung zu. So ist es sinnvoll, ein ganzheitliches Sprachförderkonzept in Kindergärten und Kindertagesstätten zu etablieren, mit dem die Sprachförderung im täglichen Ablauf der Einrichtungen verankert wird. Des Weiteren darf die  Sprachförderung nicht auf Kindergarten, Vorschule oder Förderkurse in Grundschulen beschränkt werden, sondern muss in den ersten 8 Schuljahren in allen Schulformen weitergeführt werden. Ganztagsschulen ermöglichen die gemeinsame Förderung aller Kinder unabhängig davon, ob Eltern den Kindern nachmittags helfen können.

Herkunftssprachlicher Unterricht an Schulen soll bedarfsorientiert wieder aufgebaut werden und das Fremdsprachenangebot unter Einbeziehung der Herkunftssprachen gezielt gefördert werden.

Deutsch als Zweitsprache und interkulturelle Bildung müssen zu einem verpflichtenden Modul in der Lehrerausbildung werden und es muss die Möglichkeit für Fortbildungsangebote geschaffen werden.

Durch passgenaue  Angebote gilt es die Eltern von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund in die Lage zu versetzen, ihre Kinder besser unterstützen zu können und an das System Schule heranzuführen. Dazu gehören unter anderem Sprachkurse für Eltern und der Einsatz engagierter Eltern mit Migrationshintergrund als Lotsen für andere Eltern ihres jeweiligen Sprach- und Kulturraums.

Der Anteil von Migrantinnen und Migranten in Bildungsberufen muss deutlich erhöht werden.

Antrag: Frühe Sprachförderung intensivieren - Bildungschancen verbessern

Antrag: Diskriminierung und Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen aus Einwandererfamilienim Bildungssystem abschaffen – Alle Talente fördern und Chancen endlich nutzen!

Mittagessen

An vielen Schulen in Niedersachsen gehört ein warmes Mittagessen immer noch nicht zum Alltag. Schulkinder müssen oft bis spät in den Nachmittag ihre Zeit in der Schule verbringen, ohne die Möglichkeit eine Mensa oder Cafeteria zu nutzen. Oft fehlt auch eine entsprechende Pausenregelung, die den Schülerinnen und Schülern genügend Zeit zum Essen lässt.

Steht doch ein warmes Essen zur Verfügung, ist es für manche zu teuer und gerade für Kinder von Hartz IV-Empfängern nicht bezahlbar. Mit den Mitteln aus dem neu eingeführten Bildungspaket soll für bedürftige Familien zumindest eine Entlastung stattfinden, es ist jedoch ein hoher bürokratischer Aufwand zu erwarten.

Bündnis 90/Die Grünen fordern daher, dass das Mittagessen an allen Schulen zu einem finanzierbaren Preis angeboten wird. Kinder aus armen Familien sollen zudem kostenlos am Mittagessen teilnehmen können. Es darf nicht sein, dass Kinder aus finanziellen Gründen vom Mittagessen an Ganztagsschulen ausgeschlossen werden.   

Gut wäre, wenn das Mittagessen eine ausgewogene Ernährung bietet mit möglichst regionalen, saisonalen und biologischen Produkten. Das Angebot soll Rücksicht auf religiöse Vorgaben (z.B.: kein Schweinefleisch) nehmen.

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Bündnis 90/Die Grünen warnen vor unseriöser Nachhilfe in Niedersachsen. Mit Hilfe der Organisation "Applied Scholastics" versucht die Sekte Scientology den niedersächsischen Nachhilfemarkt zu unterwandern, um ihre Ideologie zu verbreiten. Den Eltern wird angeraten sich intensiv über Nachhilfeinstitute zu informieren, bevor sie ihre Kinder dorthin schicken. Im Zusammenhang mit Aktivitäten solcher Institute fordern die niedersächsischen Grünen ein Qualitätssiegel für Nachhilfezentren. Viel zu viel Geld wird von den Eltern für private Nachhilfe aufgebracht. Bündnis 90/ Die Grünen setzen sich für den Ausbau von Ganztagsschulen ein. Dort kann eine angemessene Förderung stattfinden, die nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängt. 

Neue Schule (siehe Niedersächsische  Neue Schule)

Die neue Schule ist eine gemeinsame gebundene Ganztagsschule. Alle Kinder besuchen für die ersten 9 Jahre eine gemeinsame Schule. Dieses Konzept orientiert sich an skandinavischen Vorbildern. Die Heterogenität der Schülerschaft wird pädagogisch genutzt. Die Sekundarstufe I wird in der Regel mit dem Ende der 9. Klasse abgeschlossen. Die Schülerinnen und Schüler entscheiden sich dann für eine berufliche Ausbildung, eine berufsbezogene weiterführende Schulbildung oder die gymnasiale Oberstufe. Diese beginnt in der Regel mit der 10. Klasse. Im Regelfall machen die Schülerinnen und Schüler mit dem Abschluss der 12. Klasse ihr Abitur. Sie besitzen aber auch die Möglichkeit bereits nach 11 Jahren oder erst nach 13 Jahren Abitur zu machen. Im gesamten Schulweg sind somit auch langsamere und schnellere Wege möglich.

An die Stelle der klassischen Benotung durch Zeugnisse und Zensuren sollen Lernentwicklungsberichte oder Portfolios treten, die die Leistungsentwicklung und den Leistungsstand differenzierter wiedergeben können. Vorraussetzung ist, dass die Bildungsziele erreicht werden und die Vergleichbarkeit der Abschlüsse gegeben ist.

Notengebung  > Benotung

O   Zum Anfang der Seite

Oberschule

Nach den Sommerferien 2011 lässt die Landesregierung die ersten Oberschulen zu. Haupt – und Realschulen werden künftig zusammengelegt. In einzelnen Oberschulen soll ein kleiner Gymnasialer Zug (mind. 27 Schüler) möglich sein. Im Gegensatz zu einer Gesamtschule (5-zügig) muss eine Oberschule nur zwei bis drei Züge und somit weniger Schülerinnen und Schüler für eine Gründung aufweisen. Das Konzept der Oberschule wird von Vertretern der Schüler-, Eltern- und Lehrerschaft kritisiert. Die Organisation des Aufbaus von möglichen Gymnasialzweigen ist fraglich, da eine Zustimmung des Schulträgers für das ortansässige Gymnasium erforderlich ist. Zudem wird bei Oberschulen mit gymnasialem Angebot die Oberstufe auseinander gerissen. Klasse 10, die Einführungsphase, wird an der Oberschule unterrichtet, Klasse 11/ 12 gegebenenfalls an einer anderen Schule (Gymnasium). Bündnis 90/ Die Grünen sehen das Konzept der Oberschule als nicht zukunftsfähig an, weil es nicht den Wünschen von Eltern entspricht und zudem keine Lösung für den SchülerInnenrückgang darstellt.

Infopaket Oberschule

Schulen sind in ihren Stadtteil, ihrer Gemeinden umgeben von verschiedenen wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, religiösen und sportlichen Einrichtungen. Durch eine Öffnung der Schule nach außen und ein ganztägiges Schulangebot werden Chancen zur Kooperation geöffnet. Die Schule im Stadtteil, in den Gemeinden gehört zu den Menschen, die dort leben, und darf nicht von ihnen getrennt werden.

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Produktionsschulen sind Schulen, in denen junge Menschen häufig ohne Abschluss unter marktähnlichen Bedingungen lernen, Produkte herzustellen, die verkauft werden, oder Dienstleistungen anzubieten, die bezahlt werden müssen. Dafür erhalten die SchülerInnen teilweise ein Ausbildungsgeld. Sie können dabei versuchen, (Schul-) Abschlüsse zu erwerben.

Bündnis 90/ Die Grünen halten Produktionsschulen für eine gute Alternative gegenüber fruchtlosen Warteschleifen ohne Abschlüsse für Jugendliche, die keine Lehrstelle bekommen haben oder mit dem Schulbetrieb nicht erfolgreich klargekommen sind.

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Neue Realschulen haben im bildungspolitischen Konzept von Bündnis 90/Die Grünen mit der neunjährigen Neuen Schule als Gesamtschule keinen Platz mehr. Es sollte keine Sortierung der Schülerinnen und Schüler stattfinden. Bis zur neunten Klasse ist es vorgesehen, alle Schülerinnen und Schüler auf einer Neue Schule/ Gesamtschule  zu unterrichten, die flexible Wege zum Abitur anbietet. Daneben soll es mittelfristig, so lange der Elternwille es fordert, Gymnasien geben.

Referendariat 

Da die Hospitations- und Orientierungsphase aus dem Vorbereitungsdienst heraus- gekürzt wurde, sind mehr Praxisphasen während der universitären Ausbildung notwendig. Sie müssen früh genug ansetzen und in Zusammenarbeit mit der Universität vor- und nachbereitet werden.

Antrag: Lehramtausbildung in Niedersachsen zügig reformieren

Religionsunterricht

Ziel ist die Einführung eines gemeinsamen Religionsunterrichtsfaches mit dem Titel "Religionen und Weltanschauungen" als Pflichtfach für alle Schülerinnen und Schüler. Im Mittelpunkt soll dabei das Kennenlernen verschiedener Religionen und Weltanschauungen stehen, wobei die Schülerinnen und Schüler durch den Dialog die Möglichkeit haben sollen, eine eigene Position zu entwickeln. Das Unterrichtsfach soll in die Stundentafeln sowohl der Grundschulen, der weiterführenden Schulen und in den berufsbildenden Schulen integriert werden, wobei geprüft werden soll, ob der Unterricht auf einzelne Klassenstufen konzentriert wird. Konfessionsgebundener Unterricht soll weiter angeboten werden, allerdings als zusätzliche und freiwillige Ergänzung. Für die Umsetzung soll ein Stufenplan entwickelt werden, der die Fragen nach der Ausbildung der Lehrkräfte, der Einbindung in den Stundenplan und die Finanzierung klärt. Es wird dabei davon ausgegangen, dass dazu das Grundgesetz nicht geändert werden muss. (23.11.2011)

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Schulstruktur

Die CDU/FDP Landesregierung hält an der selektiven Schulstruktur fest. Auch in den kommenden Jahren bleiben fast alle Formen des dreigliedrigen Schulsystems erhalten. Haupt- und Realschulen können, müssen aber nicht zu Oberschulen zusammengelegt werden. Bündnis 90/Die Grünen halten in ihrem bildungspolitischen Konzept der Neuen Schule für Niedersachsen die Abschaffung der Selektion nach Klasse 4 für wichtig. Alle Kinder sollen gemeinsam bis zur neunten Klasse unterrichtet werden und sich erst danach für eine gymnasiale Oberstufe oder berufliche oder berufsbezogene Ausbildung entscheiden. Nur solange es einen entschiedenen Elternwillen für die Gymnasien gibt, bleibt diese Schulform zu erhalten. Auf lange Sicht gehen wir davon aus, dass sich das Modell der gemeinsamen Schule durchsetzt.

Papier Mindestanforderungen

Schulinspektion 

Die Schulinspektion berichtet über das Erreichen der Qualitätsziele des niedersächsischen Schulwesens.

Die zum Teil ernüchternden Ergebnisse der niedersächsischen Schulinspektion legen nahe, dass starker Handlungsbedarf bei der Modernisierung des Unterrichts, der Lehrer Aus- und Fortbildung und der Einrichtung eines professionellen Unterstützungsangebots für die Schulen besteht.

Die Schulen brauchen nach einer erfolgten Inspektion Unterstützung. Wir brauchen eine Qualifizierungsoffensive für die Lehrkräfte zur Verbesserung der Unterrichtsqualität und ein bedarfsgerechtes Beratungs- und Unterstützungssystem aus einer Hand.

Die Landesregierung bleibt jedoch tatenlos und versucht stattdessen, die Kriterien für weitere Inspektionen so umzustellen, dass die Mängel nicht mehr so deutlich werden. Bündnis 90/Die Grünen fordern deshalb, die Schulinspektionen als unabhängige Qualitätsagentur einzurichten und weiter fortzuführen.

Antrag: Schulinspektion rechtlich verankern

Anfrage: Abwicklung der Niedersächsischen Schulinspektion – Was ist der Landesregierung die Schulqualität wert?

Das Sitzenbleiben kostet das Land Niedersachsen jährlich 80 Millionen Euro. Es beschämt SchülerInnen, sollte abgeschafft und die frei werdenden Mittel für Förderkonzepte eingesetzt werden. Die Unterschiedlichkeit von Kindern und Jugendlichen muss respektiert werden und als Grundlage für die pädagogische Arbeit dienen. Wenn Lehrkräfte nicht mehr entscheiden müssen, welche Schülerinnen und Schüler nicht in ihre Klasse oder Schule gehören, können sie mit mehr Ruhe an die Fragestellungen, Themen und Herausforderungen im Unterricht herangehen und die SchülerInnen individuell unterstützen und fördern.


Antrag: Schule ohne Sitzenbleiben


Antrag: Fördern statt Sitzenbleiben

Eine frühzeitige Sprachförderung von Kindern, gerade mit Migrationshintergrund, und aus spracharmen Familien ist eine immens wichtige Voraussetzung für einen gelungenen schulischen Werdegang und eine erfolgreiche Integration in unsere Gesellschaft.


Angtrag: Frühe Sprachförderung intensivieren - Bildungschancen verbessern

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Unterrichtsversorgung:

Seit Jahren behauptet die Landesregierung, die Unterrichtsversorgung liege bei 100%. Erfahrungsberichte von Lehrern, Eltern, Schülerinnen und Schülern sagen das Gegenteil. Immer wieder kommt es zu Unterrichtsausfällen. Vor allem naturwissenschaftliche Fächer sind davon auch längerfristig betroffen. Leidtragende sind wie immer die Schülerinnen und Schüler. Sie müssen die zentralen Abschlussarbeiten schreiben, obwohl ein Teil des nötigen Unterrichts manchmal gar nicht erteilt wurde.

Die Ursachen des Problems sind fehlende Lehrkräfte, weil eine vorausschauende Planung für so genannte Mängelfächer fehlt und zu wenig Referendarstellen eingerichtet wurden. Außerdem ist es schwierig, ausreichend viele Feuerwehrlehrkräfte schnell am richtigen Ort zu haben und einsetzen zu können.

Zudem gleichen jetzt viele Lehrerinnen und Lehrer ihre Arbeitszeitkonten aus, für die sie in den vergangenen Jahren unbezahlte Mehrarbeit geleistet haben, ohne dass die Landesregierung für den nötigen Ersatz sorgt. Die volle Unterrichtsversorgung muss in allen Schulformen gewährleistet sein. Bündnis 90/Die Grünen fordern deshalb, dass alle durch Pensionierung frei werdenden Stellen wieder besetzt und die durch die Rückzahlung der Lehrerarbeitszeitkonten benötigten Stellen zumindest auf Zeit geschaffen werden.

Um kurzfristige Verträge von Feuerwehrlehrkräften mit Kündigungen zu den Ferien zu vermeiden und so ausgebildete Lehrkräfte für die niedersächsischen Schulen zu erhalten, schlagen Bündnis 90/Die Grünen die Einrichtung von regionalen Vertretungspools vor.

 

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Zensuren > Benotung

Zentralabitur

Die Grüne Schulpolitik in Niedersachsen macht es sich zur Aufgabe Zukunftsfähige Bildung zu sichern. Die Aufgaben der Schule dürfen nicht nur auf die Qualifikation für das Studium oder die Erwerbstätigkeit reduziert werden. Die Schule muss die Kinder vielmehr auf die eigenverantwortliche Gestaltung ihres Lebens und das lebenslange Lernen vorbereiten. SchülerInnen müssen befähigt werden ihren Weg in einer individualisierten Gesellschaft zu finden und auch Brüche im eigenen Lebenslauf zu bewältigen. Das Lernen in der Schule muss sich stärker auf die Lebenswirklichkeit der Kinder und ihre Zukunftsprobleme beziehen.