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Eigenverantwortliche Schule

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Die pädagogische Arbeit an Schulen soll sich an Schulformübergreifenden Bildungsstandards orientieren, die von einer nationalen Qualitätsagentur erarbeitet werden könnten.

Die Eigenverantwortliche Schule kann nur gelingen, wenn sie einerseits von einer professionalisierten Schulleitung geführt und wenn andererseits ihre Entwicklung von allen Beteiligten mitgetragen wird. Sie benötigt dafür eine Demokratische Verfassung, mit der das Verhältnis zwischen der Schulleitung, den Lehrerinnen und Lehrern und den Vertretungen der Eltern sowie der Schülerinnen und Schülern neu austariert wird.

Durch eine Entbürokratisierung sollte den Schulen organisatorische und inhaltliche Freiräume geschaffen werden, um die inhaltliche Weiterentwicklung vorantreiben zu können. Die Schaffung von neuen Freiräumen sollte mit "neuer Verantwortung" für die in der Schule Tätigen gekoppelt werden, die ein professionelles Qualitätsmanagment betreiben sollten.

Erziehungspartnerschaft

Im Schulgesetz soll eine Öffnungsklausel eingefügt werden, mit der für Schulen auf ihren Antrag die Geltung bestimmter Verwaltungsvorschriften aufgehoben werden können, wenn gewährleistet ist, dass sie die in den Rechtsvorschriften und in den Bildungsstandards festgelegten Ziele erreichen.

Das Konzept der Eigenverantwortlichen Schule sieht eine Pädagogische Konferenz vor, die als Kollegialorgan der Lehrkräfte und der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Grundsatzentscheidungen über Angelegenheiten trifft, die ausschließlich oder überwiegend die Lehrerinnen und Lehrer und das pädagogische Personal der Schule betreffen.

An den Niedersächsischen Schulen sollte auf der Grundlage eigener und vorgegebener Ansprüche ein Qualitätsmanagment eingeführt werden. Durch interne und externe Evaluation sollte regelmäßig überprüft werden, ob die selbst gestellten Ziele erreicht werden.

Die Schulbehörden sollen die Schulen unterstützen und beraten. Es muss einen Übergang von der In-put- Steuerung zur Out-put – Steurung geben. An die Stelle der Steuerung mit detaillierten Verwaltungsvorschriften soll die Steuerung durch Bildungsziele, Bildungsstandards und durch Evaluation treten.

Um die Beteiligung der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler zu stärken, sollte als zentrales Entscheidungsgremium eine paritätisch besetzte Schulkonferenz eingeführt werden, die als oberstes Entscheidungsgremium der Schule über alle grundsätzlichen Fragen der Schulentwicklung entscheidet.

Die Kompetenzen der Schulleitung müssen gestärkt werden. Sie sollte die Verantwortung für die Qualitätsentwicklung der Schule erhalten. Die SchulleiterInnen sollen von der Schulkonferenz ausgewählt werden, nachdem die Schulbehörde festgestellt hat, welche BewerberInnen nach Eignung, Befähigung und Leistung in Frage kommen.

Die Schule sollte auf der Grundlage ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages die besonderen Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen Arbeit in einem Schulprogramm festlegen und dieses regelmäßig fortschreiben. Dieses Programm sollte den besonderen Voraussetzungen ihrer Schülerinnen und Schüler sowie den besonderen Merkmalen der Schulen und ihres regionalen Umfelds in angemessener Weise inhaltlich und unterrichtsorganisatorisch Rechnung tragen.

 

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